Vorschläge zur Reform der Eingliederungshilfe

Was Länder und Kommunen ändern wollen

Im Juni 2026 wurden Vorschläge für eine Reform der Eingliederungshilfe bekannt. Leistungen sollen gebündelt, Zuständigkeiten verändert und Kosten begrenzt werden. Für Menschen mit Behinderung geht es dabei um weit mehr als Verwaltung: Es geht um ihre Selbstbestimmung.
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Die Petition von Uwe Stegemann hat bereits über 140k Unterstützer

Noch handelt es sich nicht um einen Gesetzentwurf, sondern um ein politisches Empfehlungspapier. Bis zu einer möglichen Änderung gilt das aktuelle Recht für Betroffene unverändert weiter. Werden die Vorschläge umgesetzt, wäre das jedoch ein weitreichender Kurswechsel.

„Eine Reform der Eingliederungshilfe könnte dazu führen, dass die Teilhaberechte sehr stark eingeschränkt werden. Dazu gehören Selbstbestimmungsrechte, individuelle Assistenzmodelle und eine Oberhand der Behörden bei Entscheidungen, die die Lebensformen von Menschen mit Behinderung fremd bestimmen“, so Uwe Stegemann, Gründer des Assistenzdienstes Sozialhummel und langjähriger Aktivist für Behindertenrechte, in seiner Petition zur Rettung des Persönlichen Budgets (siehe Kasten „Petition unterzeichnen“).

Zentrale Punkte der Vorschläge

Persönliches Budget (PB): Derzeit besteht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets (§ 29 SGB IX). Vorgeschlagen wird, das Persönliche Budget in eine Ermessensleistung umzuwandeln. Ob es bewilligt wird, läge dann stärker im Ermessen der zuständigen Behörde.

Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts: Die Behörden sollen die verfügbaren Hilfen stärker steuern. Über Bedarfsplanungen und Belegungsrechte könnten sie stärker beeinflussen, wo und wie Unterstützung stattfindet. Sie könnten mitbestimmen, welche Angebote bereitgehalten und welche freien Plätze in Einrichtungen oder Diensten genutzt werden. Die Möglichkeit, stattdessen eine selbst gewählte Assistenz über ein Persönliches Budget zu organisieren, würde zugleich eingeschränkt.

Ausweitung der Zumutbarkeitsprüfung: Schon heute kann geprüft werden, ob eine gemeinschaftlich erbrachte Leistung zumutbar ist. Künftig soll der Leistungsträger stärker entscheiden können, ob eine solche Leistung den individuellen Bedarf deckt und zumutbar ist. Eine individuelle 1:1-Assistenz wäre dann noch häufiger begründungsbedürftig. In der Praxis könnte die Zumutbarkeitsprüfung so zum Einfallstor für weitere Kürzungen werden.

Mehr gemeinschaftliche Unterstützung („Pooling“): Das gemeinsame Nutzen von Assistenzkräften durch mehrere Leistungsberechtigte ist bereits möglich und soll deutlich ausgeweitet werden. Die Vorschläge sehen vor, dieses Modell in Kitas, Schulen, beim Wohnen und im Alltag verstärkt als Standardlösung einzusetzen, um Kosten zu sparen. Kritiker halten das in vielen Bereichen für ungeeignet, weil sich die individuellen Bedarfe erheblich unterscheiden können.

Verschärfung des Mehrkostenvorbehalts beim Wohnen: Bereits nach geltendem Recht können die Kosten unterschiedlicher Wohn- und Unterstützungsformen miteinander verglichen werden. Nach den Vorschlägen könnte dieser Mehrkostenvorbehalt stärker angewendet werden. Wer mit Assistenz in der eigenen Wohnung lebt, könnte auf eine günstigere Alternative verwiesen werden, wenn diese als zumutbar gilt und den festgestellten Bedarf deckt. Ist die selbst gewählte Wohnform nicht teurer, greift der Mehrkostenvorbehalt nicht.

Petition unterzeichnen

Uwe Stegemann hat eine Petition gestartet, um gegen die Reformpläne zu protestieren. Diese kann man hier unterschreiben.

(Text: Brigitte Muschiol)

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