Elektrorollstuhl im Bus: Braucht man plötzlich eine blaue Plakette?

Für Elektrorollstühle besteht im öffentlichen Nahverkehr grundsätzlich eine Mitnahmepflicht. Trotzdem erreichen die Redaktion von MOBITIPP derzeit vereinzelt Hinweise, dass Menschen mit Elektrorollstuhl im Bus nicht mitgenommen wurden

Eigentlich besteht für Elektrorollstühle im ÖPNV eine Mitnahmepflicht. Trotzdem erreichen uns Hinweise, dass Menschen mit Elektrorollstuhl im Bus abgelehnt wurden – mit Verweis auf die sogenannte blaue Plakette. Diese betrifft eigentlich Elektromobile. Handelt es sich um Einzelfälle oder um ein größeres Missverständnis? MOBITIPP geht den Hinweisen nach.
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Blaue Plakette für E-Scooter

Diese Plakette wurde ursprünglich im Zusammenhang mit Elektromobilen, also sogenannten Scootern, eingeführt. Hintergrund waren sicherheitsrelevante Fragen zur Mitnahme dieser Fahrzeuge in Linienbussen. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen hat dafür Empfehlungen entwickelt, die unter anderem technische Kriterien für Elektromobile definieren. Fahrzeuge, die diese Anforderungen erfüllen, können eine entsprechende Kennzeichnung erhalten.

Für Elektrorollstühle ist eine solche Plakette jedoch nicht vorgesehen. Sie gelten im Kontext des öffentlichen Nahverkehrs als Hilfsmittel zur Fortbewegung und werden üblicherweise nach den allgemeinen Kriterien für Rollstühle befördert – etwa hinsichtlich Abmessungen, Gewicht und der sicheren Positionierung im Fahrzeug.

Umso mehr stellt sich die Frage, warum in einzelnen Fällen dennoch auf eine blaue Plakette verwiesen wird. Handelt es sich um Missverständnisse in der Praxis? Werden bestehende Empfehlungen unterschiedlich interpretiert? Oder gibt es regionale Unterschiede in den Beförderungsbedingungen einzelner Verkehrsunternehmen?

Derzeit lässt sich noch nicht sagen, ob es sich lediglich um Einzelfälle handelt oder ob hier ein größeres Missverständnis entsteht.

MOBITIPP geht diesen Hinweisen nach und recherchiert weiter.

Wenn Sie selbst erlebt haben, dass ein Elektrorollstuhl im Bus oder in einem anderen Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs abgelehnt wurde, freuen wir uns über eine Nachricht – gern auch vertraulich. Für unsere Recherche sind insbesondere Angaben zu Ort, Verkehrsbetrieb und Begründung hilfreich.

Die Redaktion wird die Ergebnisse der Recherche zu gegebener Zeit veröffentlichen.

(Text: Volker Neumann)

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