Irrtümer bei der Kostenübernahme: Zuzahlung

In unserer Videoreihe klären wir über hartnäckige Irrtümer bei der Genehmigung von Hilfsmitteln auf

Screenshot von zwei Männern im Online-Interview
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Muss man immer genau das Hilfsmittel nehmen, das die Krankenkasse bezahlt? Nein, das muss man nicht. Allerdings gibt es bei privaten Zuzahlungen einige Fallstricke, die man kennen und beachten sollte.
Screenshot von zwei Männern im Online-Interview
(c) MOBITIPP
Irrtümer bei der Zuzahlung

„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen“, heißt es in § 12 Abs. 1 SGB V. Das heißt, wenn zum Beispiel ein billiger Rollator denselben Nutzen hat wie ein teurer, muss nur der billige bezahlt werden. Das bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass der Versicherte auch den billigen Rollator nehmen muss. Er kann eine private Zuzahlung leisten, um doch das höherwertige Modell zu bekommen. Was man dabei beachten muss, weiß Rechtsanwalt Christian Au.

Hier sind die wichtigstens Infos aus dem Video zum Nachlesen und Nachschlagen:

– §33 SGB V: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/s…

– Rechtsanwalt Christian Au: https://rechtsanwalt-au.de

(Text: Volker Neumann)

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Irrtümer bei der Zuzahlung
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