Prof. Dr. Felix Hanschmann: „Die Auswirkungen der UN-BRK sind enorm“

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist in Deutschland vor zehn Jahren in Kraft getreten.

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen fordert Inklusion, also die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Wie weit ist Deutschland in den letzten zehn Jahren bei der Verwirklichung dieses Menschenrechts vorangekommen? MOBITIPP befragte Prof. Dr. Felix Hanschmann von der Humboldt-Universität zu Berlin. Sein Forschungsschwerpunkt ist das deutsche Schulrecht unter Einbeziehung seiner europa- und völkerrechtlichen Bezüge.
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"Es gibt noch Defizite bei der Umsetzung"
Prof. Dr. Felix Hanschmann vertritt den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht, und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin. Sein Forschungsschwerpunkt ist das deutsche Schulrecht unter Einbeziehung seiner europa- und völkerrechtlichen Bezüge. Er ist Mitautor des in neunter Auflage erscheinenden Standardwerkes „Schulrecht. Ein Handbuch für Praxis, Rechtsprechung und Wissenschaft“ und Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu schulrechtlichen Fragen. Außerdem tritt Prof. Dr. Felix Hanschmann als Sachverständiger zum Thema „Inklusive Bildung“ auf.

MOBITIPP: Herr Professor Dr. Hanschmann, hat die UN-Behindertenrechtskonvention uns in Deutschland einer inklusiven Gesellschaft näher gebracht oder hat sie vor allem neue Gräben des Unverständnisses zwischen den Beteiligten aufgerissen?

Prof. Felix Hanschmann: Ich denke, dass die UN-Behindertenrechtskonvention, die nicht nur die Politik auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene beschäftigt, sondern auch in den Medien wahrgenommen wird, den Begriff der ‚Inklusion‘ etabliert und eine größere Sensibilität gegenüber den Interessen von Menschen mit Behinderungen bewirkt hat.

Ihre Auswirkungen in ganz unterschiedlichen Lebensbereichen sind enorm. Die Gesetzgeber sind gehalten die Verpflichtungen umzusetzen. Bei allem politischen Streit, der sich an einzelnen Umsetzungsmaßnahmen und häufig gerade an der Frage nach der Übernahme der Kosten für jene Maßnahmen entzündet, kann ich ein prinzipielles Unverständnis gegenüber den Interessen von Menschen mit Behinderungen nicht erkennen.

Die grundliegenden Anliegen der Konvention, Menschenrechte aus der die Konvention dominierenden Perspektive des Inklusionsgebotes speziell für Menschen mit Behinderungen zu garantierten, wird meines Erachtens nicht in Frage gestellt.

MOBITIPP: Auf welchen Feldern wurden bereits beachtliche Fortschritte erzielt?

Prof. Felix Hanschmann: In allen Lebensbereichen, die die UN-BRK betreffen, sind seit Inkrafttreten des Übereinkommens zahlreiche Maßnahmen getroffen worden, um die dort garantierten Rechte zu verwirklichen. Verändert hat sich aus meiner Sicht vor allem die mediale Aufmerksamkeit für das Thema der Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen.

MOBITIPP: Ob Bildung, Arbeitswelt, Mobilität oder Hilfsmittelversorgung: Wenn man sich mit der Lebensrealität von Menschen mit Behinderung befasst, könnte man meinen, der Fortschritt sei eine Schnecke. Sind wir in Deutschland zu wenig pragmatisch oder gibt es objektive Hürden im Inklusionsprozess, die sich nicht einfach wegdiskutieren lassen?

Prof. Felix Hanschmann: Sicherlich gibt es auch objektive Hürden. Das beginnt bei den finanziellen Aufwendungen, die nicht für alle, aber doch für zahlreiche Maßnahmen aufgewendet werden müssen. Manche Forderungen des Übereinkommens, wie zum Beispiel die Forderung nach einer inklusiven Beschulung, stoßen zudem auf zum Teil über Jahrzehnte gewachsene Strukturen, deren Veränderung nur sehr schleppend erfolgt.

Aufgrund der föderalistischen Struktur Deutschlands muss man sich bis zu einem gewissen Grad wohl auch damit abfinden, dass es in Bezug auf die Umsetzung einzelner Maßnahmen zu unterschiedlichen Tempi kommt. Das kann man unter anderem ganz gut sehen beim Recht auf persönliche Mobilität aus Artikel 20 UN-BRK und dem Recht auf barrierefreies Reisen im Nah- und Fernverkehr. In einigen Kommunen ist es sehr gut umgesetzt und in Bundesgesetzen sowie in manchen Ländern wurde es auch gesetzlich verankert, in anderen hingegen nicht.

MOBITIPP: Haben Sie eine Erklärung dafür, warum die UN-BRK in der Gesellschaft keine Aufbruchstimmung entwickelt hat, die Veränderungen vorantreibt?

Prof. Felix Hanschmann: Ich denke, wie gesagt, schon, dass durch die UN-BRK die Sensibilität gegenüber den Interessen von Menschen mit Behinderungen stärker geworden ist. Andererseits ist der mit dem Übereinkommen eingeleitete Paradigmenwechsel, der vom menschenrechtlichen Ansatz über den Begriff der Inklusion bis hin zu einem veränderten Verständnis von Behinderung reicht, in der Politik noch nicht überall angekommen, weshalb auch von einem echten Strukturwandel noch nicht die Rede sein kann.

MOBITIPP: Was muss sich verändern, damit wir die Ziele doch noch in absehbarer Zeit er-reichen?

Prof. Felix Hanschmann: Zunächst einmal bedarf es auf Seiten der Politik und der Gesetzgebung einer selbstkritischeren Analyse der in sehr vielen Bereichen zweifellos bestehenden Defizite bei der Umsetzung des Übereinkommens. Dann bedarf es konkreter Zeitpläne, in denen deutlich gesagt wird, welche Ziele bis zu welchen Zeitpunkten erreicht werden sollen. Die Einbeziehung von Interessenverbänden insbesondere in Gesetzgebungsprozesse ist auch noch verbesserungsbedürftig.

Insgesamt erscheint mir notwendig, dass sich auf allen staatlichen Ebenen die Einsicht durchsetzt, dass es hier nicht um Sozialpolitik im klassischen Sinne geht, sondern um die Verwirklichung von individuellen Rechten, zu denen sich die Bundesrepublik Deutschland bekannt und zu deren Einhaltung sie sich verpflichtet hat.

Allerdings könnte ein möglicher Schub von der zweiten Prüfung der Umsetzung der UN-BRK durch den Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die derzeit läuft und im Jahr 2020 abgeschlossen sein wird, ausgehen.

MOBITIPP: Herr Professor Hanschmann, vielen Dank für das Gespräch.

(Text: Brigitte Muschiol)

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