Steuertipps für Sparfüchse

Aktuelles Steuermerkblatt 2018/2019 vom Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm.) erschienen.

Wer sich bei den Steuergesetzen und Regelungen auf dem Laufenden hält und die Vordrucke richtig ausfüllt, kann viel Geld sparen. Der aktualisierte Ratgeber des bvkm hilft Eltern behinderter Kindern praxisnah wieder praxisnah durch die Steuererklärung 2018.
© Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.
Steuermerkblatt 2018/2019
© Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.

Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2018. Das ist eine echte Hilfe beim Ausfüllen der Vordrucke. Das Steuermerkblatt 2018/2019 enthalte laut Information des Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. wie immer Hinweise zu steuerlich absetzbaren Fahrt- und Krankheitskosten. Zudem gebe es Erläuterungen, unter welchen Voraussetzungen behindertengerechte Umbaumaßnahmen bei der Steuer berücksichtigt werden können.

Auch zum Kindergeld gibt es aktuelle Informationen: Ab 1. Juli 2019 steigt es um jeweils zehn Euro pro Kind. Der Kinderfreibetrag wurde laut bvkm bereits zum 1. Januar 2019 auf 2.490 Euro erhöht. Bei zusammenveranlagten Eltern beträgt er 4.980 Euro. Der Grundfreibetrag, der für den Kindergeldanspruch von Eltern mit einem erwachsenen behinderten Kind von Bedeutung ist, ist auf 9.168 Euro gestiegen.

Das Merkblatt kann im Internet unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht & Ratgeber“ heruntergeladen werden. Es kann auch in gedruckter Form bestellt werden über versand@bvkm.de oder www.bvkm.de/verlag. Bei größeren Bestellmengen stellt der bvkm die Portokosten in Rechnung.

(Text: Brigitte Muschiol)

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