Hilfsmittel noch nicht auf E-Rezept

Das E-Rezept ist seit dem 1. Januar 2024 verpflichtend – allerdings vorläufig nur für verschreibungspflichtige Medikamente

Die Einführung des E-Rezepts soll einen bedeutenden Fortschritt im Gesundheitswesen darstellen. Allerdings verlief der Start etwas holprig und hat zu einigen Verwirrungen geführt. Was kann mit dem E-Rezept verordnet werden, was nicht?
Man sieht, wie ein Arzt seiner Patientin ein Rezept überreicht
Bild von DC Studio auf Freepik
E-Rezept noch nicht für Hilfsmittel

Das E-Rezept ist eine digitale Version des herkömmlichen, papierbasierten Rezepts. Ärzte können diese elektronischen Rezepte über ein gesichertes System ausstellen, und Patienten können sie in jeder Apotheke einlösen, die an das System angeschlossen ist. Dies erleichtert den Prozess der Medikamentenabgabe, da der physische Austausch von Papierrezepten entfällt.

Die Vorteile des E-Rezepts sind vielfältig. Es reduziert den administrativen Aufwand und die Papierarbeit, was insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder anderen Behinderungen hilfreich sein kann. Des Weiteren bietet es eine bessere Übersicht über die verschriebenen Medikamente, was die Medikationssicherheit erhöht.

Aktueller Stand der Einführung

Die Einführung des E-Rezepts in Deutschland ist bereits im Gange. Seit 2021 wurden in verschiedenen Regionen und bei verschiedenen Gesundheitsdienstleistern Pilotprojekte durchgeführt, um das System zu testen und zu optimieren. Seit dem 1. Januar 2024 ist das E-Rezept flächendeckend eingeführt, allerdings vorläufig nur für verschreibungspflichtige Medikamente. Hilfsmittel können aktuell noch nicht über das E-Rezept verschrieben werden. Rollstühle, Gehhilfen, Hörgeräte oder spezielle Kommunikationshilfen müssen wie bisher über das dafür vorgesehene Papierrezept (Muster 16-Formular „rosa Zettel“) verschrieben werden. Die Gründe hierfür liegen in der Komplexität und den individuellen Anpassungen, die oft bei Hilfsmitteln erforderlich sind. Diese Anforderungen stellen besondere Herausforderungen für das digitale Rezeptsystem dar.

Es ist jedoch geplant, dass auch Hilfsmittel in Zukunft über das E-Rezept-System verschrieben werden können. Ein genaues Datum hierfür steht noch nicht fest. Aktuelle Informationen und Entwicklungen bezüglich des E-Rezepts und der Einbeziehung von Hilfsmitteln werden auf den offiziellen Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung veröffentlicht. Wir werden an dieser Stelle aber auch weiterhin darüber informieren.

(Text: Volker Neumann)

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