Irrtümer bei der Kostenübernahme: Hilfsmittelnummer

In unserer Videoreihe klären wir über hartnäckige Irrtümer bei der Genehmigung von Hilfsmitteln auf

Screenshot eines Mannes mit Headset beim Interview
Video abspielen
Braucht ein Hilfsmittel eine Hilfsmittelnummer, um von den Kostenträgern bezahlt zu werden? Natürlich nicht, weiß Rechtsanwalt und Rollstuhlfahrer Christian Au, mit dem wir unsere Reihe "Irrtümer der Kostenübernahme" starten.
Screenshot eines Mannes mit Headset beim Interview
(c) MOBITIPP
Irrtümer der Kostenübernahme

Wenn wir neue und interessante Hilfsmittel vorstellen wird uns beinahe reflexartig immer dieselbe Frage gestellt: „Hat das eine Hilfsmittelnummer, sonst können die Kosten dafür ja nicht übernommen werden?“ Diese Annahme ist jedoch ebenso falsch wie viele andere, die sich bei der Beantragung und Genehmigung von Hilfsmitteln hartnäckig halten. Deshalb starten wir eine Videoreihe mit dem Rechtsanwalt und Rollstuhlfahrer Christian Au, in der wir über die wichtigsten Irrtümer bei der Kostenübernahme aufklären. In unserer ersten Folge geht es um die Hilfsmittelnummer.

Wenn ihr auch Irrtümer bei der Kostenübernahme kennt, über die wir aufklären sollten, schreibt sie uns bitte in die Kommentare!

Hier sind die wichtigstens Infos aus dem Video zum Nachlesen und Nachschlagen:

– §33 SGB V: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/s…
– §40 SGB XI: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/s…

– Bundessozialgericht: https://www.bsg.bund.de/DE/Home/home_…
– Aktenzeichen B 3 KR 14/14 R:
https://www.rechtsprechung-im-interne…

– Rechtsanwalt Christian Au: www.rechtsanwalt-au.de

(Text: Volker Neumann)

Screenshot eines Mannes mit Headset beim Interview
Irrtümer der Kostenübernahme
(c) MOBITIPP

Erstversorgung Rollstuhl bestellen

Für Menschen, die durch eine Krankheit oder einen Unfall fortan auf einen Rollstuhl angewiesen sind, alle wichtigen Informationen in einem Heft. Diese Ausgabe ist leider vergriffen.