Mit dem Elektrorollstuhl in die Outdoorsaison starten

Faltbare Elektrorollstühle als Krankenkassenleistung

Warum leichte und faltbare Modelle oft Privatsache sind – und dennoch bezuschusst werden können
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Faltbare Elektrorollstühle können bezuschusst werden

Wenn die Tage länger werden und die Temperaturen steigen, zieht es viele Menschen wieder nach draußen. Spaziergänge, Ausflüge oder der Besuch bei Freunden gewinnen an Bedeutung – und damit auch die Frage nach der passenden Mobilität. Für viele Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ist ein Elektrorollstuhl dabei der Schlüssel zu mehr Selbstständigkeit und Lebensqualität. Doch spätestens bei der Auswahl zeigt sich: Zwischen den persönlichen Wünschen und den Leistungen der Krankenkassen klafft häufig eine Lücke.

Gerade moderne Elektrorollstühle punkten mit Eigenschaften, die im Alltag einen großen Unterschied machen. Sie sind leicht, oft faltbar oder teilbar, lassen sich einfacher im Auto transportieren, platzsparend verstauen und teilweise sogar auf Reisen im Flugzeug mitnehmen. Für viele Nutzerinnen und Nutzer sind genau diese Merkmale entscheidend – schließlich ermöglichen sie spontane Ausflüge und ein Plus an Unabhängigkeit.

Was die Krankenkasse bezahlt – und was nicht

Im Genehmigungsverfahren der Krankenkassen gelten allerdings andere Maßstäbe. Hier steht nicht im Vordergrund, welches Modell besonders praktisch oder komfortabel ist. Entscheidend ist vielmehr, ob die Versorgung als „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ eingestuft wird. Dieser gesetzlich verankerte Grundsatz führt häufig dazu, dass gewünschte Funktionen nicht automatisch Bestandteil der Kostenübernahme sind.

Viele Betroffene stellen erst im Verlauf des Antragsverfahrens fest, dass bestimmte Ausstattungsmerkmale – etwa ein geringes Gewicht oder die Möglichkeit zum Zusammenklappen – aus Sicht der Kostenträger nicht zwingend zur medizinischen Grundversorgung gehören. Entsprechend werden sie häufig als private Zusatzanforderungen bewertet.

Gut vorbereitet in das Genehmigungsverfahren

Eine sorgfältige Vorbereitung ist deshalb entscheidend. Grundlage jeder Versorgung ist die ärztliche Verordnung. Idealerweise beschreibt sie den individuellen Bedarf möglichst konkret und bezieht sich bereits auf ein bestimmtes Produkt oder dessen Eigenschaften. Ebenso wichtig ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Fachhändler oder Medizinprodukteberater.

Zum Beratungsprozess gehören unter anderem die Analyse des Wohnumfelds, die Betrachtung der Transportmöglichkeiten und des persönlichen Alltags sowie die Auswahl eines geeigneten Hilfsmittels. Fachhändler erstellen zudem Kostenvoranschläge und begründen gegenüber den Kostenträgern, warum ein bestimmtes Modell erforderlich ist. Dabei zählt vor allem die medizinische Argumentation – nicht der Wunsch nach mehr Komfort.

Hilfreich kann auch eine Hilfsmittelnummer sein. Sie zeigt, dass ein Produkt grundsätzlich als Hilfsmittel anerkannt und in das Versorgungssystem eingeordnet ist. Eine automatische Genehmigung ist damit allerdings nicht verbunden. Umgekehrt können unter bestimmten Voraussetzungen auch Produkte ohne Hilfsmittelnummer erstattet werden.

Aufzahlung als möglicher Kompromiss

Besonders häufig entsteht die Differenz zwischen Wunsch und Kassenleistung bei leichten oder faltbaren Elektrorollstühlen. Ein Modell, das mehrere Kilogramm weniger wiegt oder sich für den Transport zerlegen lässt, kann den Alltag erheblich erleichtern – etwa beim Verladen ins Auto oder auf Reisen. Dennoch werden solche Eigenschaften von den Krankenkassen oft nicht als medizinisch notwendig angesehen.

Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass Nutzerinnen und Nutzer auf diese Vorteile verzichten müssen. In vielen Fällen ist eine sogenannte Aufzahlung möglich. Bewilligt die Krankenkasse beispielsweise ein Basismodell im Wert von 3.000 Euro, während das gewünschte Leichtgewicht- oder Faltmodell 5.000 Euro kostet, übernimmt die Kasse häufig den Betrag für die anerkannte Versorgung. Die Differenz wird privat gezahlt. Wichtig zu wissen: Auch bei einer Aufzahlung bleibt das Hilfsmittel rechtlich Eigentum der Krankenkasse.

Orientierungshilfe für Betroffene

„In der Praxis sehen wir häufig, dass die Erwartungen an ein Hilfsmittel und die Kriterien der Kostenträger auseinandergehen“, berichtet Bettina Haberl von Help-24. „Wer sich frühzeitig mit den Rahmenbedingungen beschäftigt, kann gezielter entscheiden und unangenehme Überraschungen vermeiden.“

Wer sich intensiver mit dem Thema auseinandersetzen möchte, findet Unterstützung in einem kostenlosen Ratgeber von Help-24. Er erläutert den Ablauf des Genehmigungsverfahrens, erklärt typische Stolperfallen und gibt Hinweise zum Vorgehen bei einer Ablehnung. Gerade für Menschen, die erstmals einen Elektrorollstuhl beantragen, kann eine frühzeitige Information helfen, den Weg zur passenden Versorgung deutlich einfacher zu gestalten.

Mehr zu den Elektrorollstühlen von Help-24 findet ihr hier.

(Text: Volker Neumann)

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